Feuerstättenbescheid

Alle Daten auf einen Blick
Im Nachgang der tournusgemäßen Feuerstättenschau oder der baurechtlichen Abnahme von neu errichteten Feuerungsanlagen erhalten Eigentümer von ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger einen Feuerstättenbescheid.
Bei diesem Formular handelt es sich um ein wichtiges Dokument zur Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit von Heizungsanlagen, Öfen, Kaminen und deren Abgasanlagen.
Der Feuerstättenbescheid gibt den Eigentümern eine Übersicht über die anfallenden Schornsteinfegerarbeiten und damit die Möglichkeit, einen Schornsteinfegerbetrieb ihrer Wahl zu beauftragen.
Erläuterungen und Fachbegriffe
Zum Hintergrund: Mit dem neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) haben Hauseigentümer die Wahlmöglichkeit. Sie können für bestimmte Schornsteinfegerarbeiten wie Messen, Kehren, Reinigen einen dafür zugelassenen Schornsteinfeger beauftragen.
Es gibt Ausnahmen: Die Feuerstättenschau, Bauabnahmen, Ersatzvornahme und Anlassbezogene Überprüfungen dürfen laut Schornsteinfeger-Handwerksgesetz nur vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden. Es handelt sich hierbei um sogenannte hoheitliche Aufgaben, die auch künftig Sicherheitsstandards gewährleisten sollen.
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger: Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger führt bestimmte hoheitliche Aufgaben in einem ihm zugeteilten Bezirk durch. Die Bestellung auf einen Bezirk ist zeitlich auf sieben Jahre befristet. Dann wird der zugeteilte Bezirk wieder ausgeschrieben und der Schornsteinfeger kann sich auf diesen oder einen anderen Bezirk wieder bewerben. Das Auswahl- und Bewerbungsverfahren ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Der bevollmächtige Bezirksschornsteinfeger kann auch weitere Dienstleistungen anbieten (zum Beispiel Energieberatung usw.), er darf diese jedoch nicht mit seinen hoheitlichen Aufgaben verknüpfen. Das heißt: Ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf einen Kaminofen, den er in seinem Bezirk verkauft und/oder installiert hat, nicht gleichzeitig abnehmen.
Hoheitliche Aufgaben sind öffentliche Aufgaben, die der Staat wahrnimmt. Der Staat kann die Erfüllung dieser Aufgaben auch an eine private Person übertragen.
Feuerstättenschau: Während der Feuerstättenschau besichtigt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sämtliche Feuerungsanlagen eines Gebäudes und prüft die Betriebs- und Brandsicherheit. Dabei erfasst er beispielsweise auch Änderungen an bestehenden Anlagen, den Einbau neuer Anlagen oder die Inbetriebnahme still gelegter Anlagen und gleicht die Daten mit den Informationen in seinem Kehrbuch ab. Bei Feuerstätten für feste Brennstoffe führt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zudem eine Holzfeuchtemessung durch. Im Nachgang der Feuerstättenschau erhält der Eigentümer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Feuerstättenschau sowie den neuen Feuerstättenbescheid.
Bauabnahme: Nach der jeweiligen Landesbauordnung dürfen Feuerstätten, die neu errichtet oder wesentlich geändert worden sind, erst in Betrieb genommen werden, wenn der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage bescheinigt hat.
Feuerungsanlage: meint die Feuerstätte (z.B. Ofen, Heizkessel, Wasserheizer) plus Abgasanlage (Verbindungsstück, Abgasleitung, Schornstein, Zuluftleitung).
